Unfall! Was jetzt?
Was Sie im Fall eines Unfalls unbedingt beachten sollten
Direkt nach dem Unfall
Sofortmaßnahmen an der Unfallstelle
- Absichern der Unfallstelle
- Einleitung „erster Hilfe“ Maßnahmen, falls erforderlich
- Verständigung des Notrufs, falls erforderlich
- Sicherung der Unfalldaten (Unfallbericht)
- Dokumentation der Unfallsituation durch Lichbilder
- Notierung der Kontaktdaten von eventuell vorhandenen Unfallzeugen
Die Ermittlung des an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden übernehmen wir. Rufen Sie uns an!
Nordring 14
65719 Hofheim
Tel.: 06192 – 9791030
E-Mail: info@gutachten-hofheim.de
Sobald Sie wieder zu Hause/im Büro sind
Wichtige Informationen zur Schadensregulierung
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
- Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.
- Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später über den Schadenhergang Unklarheiten gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.
- Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Autounfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
- Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten die Geschädigten häufig auf die, durch den Schadenseintritt, entstandene Wertminderung.
- Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
- Sie haben das Recht, Ihr Auto in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
- Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
- Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschalten wird. Denn nur der unabhängige Kfz-Sachverständige kann den Schaden an Ihrem Fahrzeug objektiv und neutral bewerten und verhilft Ihnen damit zu einem bestmöglichen Schadensausgleich.
- Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen - dessen Kosten bei klarer Haftung von der Versicherung des Schädigers übernommen werden.